Hausordnung

Hotelordnung - zu Ihrer eigenen Sicherheit...

 

  1. Jeder Hotelgast ist bei Anmeldung verpflichtet an der Rezeption einen gültigen Lichtbildausweis vorzuweisen. Unsere Mitarbeiter sind dazu verpflichtet die Ausgabe des Zimmerschlüssels zu verweigern, sofern ein Hotelgast die Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises verweigert.
  2. Jeder Hotelgast ist verpflichtet auf der Anmeldekarte seinen Vor- und Nachnamen persönlich einzutragen und eigenhändig zu unterschreiben. Auf Wunsch sind unsere Mitarbeiter an der Rezeption verpflichtet, die übrigen Daten zu ergänzen. Dazu muss ein gültiger Lichtbildausweis an der Rezeption hinterlassen werden.
  3. Durch Beginn des Aufenthalts in unserem Hotel, erklären Sie sich mit der Einhaltung der Hotelordnung einverstanden.
  4. Hotelzimmer werden pro Nacht vermietet. Zimmer stehen am Ankunftstag ab 15.00 Uhr und am Abreisetag bis 11.00 Uhr zur Verfügung. Wurde bei Anmeldung keine Aufenthaltsdauer bestimmt, wird eine Aufenthaltsdauer von einer Nacht angenommen.
  5. Sollten Sie eine Verlängerung der Aufenthaltsdauer wünschen, ist dieses bis 9.00 Uhr früh am ursprünglich vereinbarten Abreisetag an der Rezeption bekannt zu geben. Dies ist jedoch keine gültige Reservierung. Je nach Verfügbarkeit sind wir selbstverständlich bemüht Ihren Wünschen nachzukommen.
  6. Das Nichtverlassen des Hotelzimmers bzw. das Zurücklassen der persönlichen Gegenstände nach 12.00 Uhr am Abreisetag, wird automatisch als Wunsch zur Aufenthaltsverlängerung um einen Tag/Nacht gedeutet. Unser Buchungssystem bei der Rezeption verrechnet automatisch eine weitere Tag/Nacht laut Tarif.
  7. Hotelgästen ist es untersagt das Zimmer an Dritte zu überlassen, selbst wenn die Aufenthaltsdauer des aufrechten Hotelgastes noch nicht abgelaufen ist.
  8. Nicht gemeldeten Personen bzw. Hotelgästen ist der Aufenthalt am Hotelzimmer nur zwischen 7.00 und 22.00 Uhr erlaubt.
  9. Der Aufenthalt von nicht gemeldeten Personen nach 22.00 Uhr im Hotelzimmer ist nicht gestattet und wird bei Nichteinhaltung, als Zustimmung des gemeldeten Hotelgastes zur kostenpflichtigen Beherbergung gewertet und mitverrechnet. Jede zusätzliche Person wird anhand des aktuellen Tarifs für Erwachsene Personen an der Rezeption verrechnet.
  10. Der Aufenthalt von Kindern unter 13 Jahren ist im Hotel nur in Begleitung und unter Aufsicht von Erwachsenen gestattet. Für das Verhalten bzw. von Kindern verursachte Schäden und Folgeschäden haften die Erziehungsberechtigten.
  11. Auf Grund der Gesetzesänderung vom 8. April 2010 über den Gesundheitsschutz vor Folgeschäden von Zigarettenkonsum und Konsum von tabakähnlichen Waren und laut Verordnung des polnischen Gesundheitsamtes [Państwowa Inspekcja Sanitarna (Dz. U. Nr 81, poz. 529)], gilt im gesamten Hotelbereich, darunter auch in den Hotelzimmern, absolutes Rauchverbot von Zigaretten und tabakähnlichen Waren, mit Ausnahme der Hotelzimmer 1801 und 1802.
  12. Bei Missachtung des Rauchverbots in den Hotelzimmern, verpflichtet sich der Hotelgast zur Deckung der Kosten zur Geruchsneutralisierung in Höhe von 500 PLN.
  13. Im Hotel gilt von  22.00 Uhr Abends bis 6.00 Uhr Früh Nachtruhe.
  14. Während der Nachtruhezeit sind sämtliche Personen verpflichtet, den Aufenthalt und die Ruhe der anderen Hotelgäste nicht zu stören.
  15. Der Hotelgast übernimmt die volle Haftung für etwaige Schäden oder Beschädigungen, die durch sie/ihn selbst oder ihre/seine Begleitung, an Hoteleinrichtung und Hotelausstattung entstanden sind.
  16. Auf Grund von Brandschutzbestimmungen sind VERBOTEN:

a) die Verwendung von Tauchsiedern und sonstigen Elektrogeräten am Zimmer, die nicht zur Zimmerausstattung gehören. Als Ausnahme gelten Lade- und Netzgeräte für Unterhaltungselektronik;
b) offenes Feuer in jeglicher Form.

  1. Bei Verlassen des Hotelzimmers ist die Zimmertür zu versperren und jeder Hotelgast sollte sich vergewissern, ob die Tür auch tatsächlich versperrt ist.
  2. Die Haftung für Verlust oder Beschädigung von persönlichen Gegenständen unserer Hotelgäste unterliegt gewissen Beschränkungen, wenn diese nicht im Rezeptionsdepot hinterlegt werden. Insbesondere wird die Haftung in den Art. 846-849 des polnischen BGB geregelt.

Das Hotel behält sich das Recht vor, die Verwahrung von Bargeld, Wertpapieren und Wertgegenständen zu verweigern. Insbesondere kostbare Wertgegenstände, Gegenstände mit wissenschaftlichem oder künstlerischem Wert, Gefahrengut bzw. Wertgegenstände mit überdimensionalem Wert im Vergleich zum Hotelstandard und besonders sperrige Gegenstände.

  1. Sämtliche Dienstleistungen werden adäquat zum Hotelstandard erbracht.
  2. Zur Qualitätssicherung, wird jeder Hotelgast gebeten etwaige Beanstandungen von Hoteldienstleistungen unverzüglich an der Rezeption zu melden.
  3. Zurückgelassene Gegenstände des persönlichen Bedarfs werden auf Kosten des Hotelgastes, an die von Ihr/Ihm verfügte Adresse versendet. Bei Unmöglichkeit bzw. Fehlen einer solchen Verfügung werden zurückgelassene Gegenstände für 3 Monate verwahrt und im Anschluss caritativen Zwecken bzw. der Gemeinnutzung zugeführt.
  4. Bei Verstößen gegen die Hotelordnung ist es dem Hotel vorbehalten, weitere Dienstleistungen zu verweigern. Personen, welche gegen die Hotelordnung verstoßen haben, sind verpflichtet den Anweisungen des Hotelpersonals Folge zu leisten, offene Rechnungen für bisher erbrachte Dienstleistungen und etwaige Schäden unverzüglich zu begleichen und das Hotelgelände zu verlassen.
  5. Das Hotel behält sich das Recht vor, Hotelgästen die Unterkunft zu verweigern, welche bereits in der Vergangenheit Sach- oder Personenschäden herbeigeführt haben bzw. Ruhestörung verübt haben.

 

Krakau, Juni 2014.